Wechselt der Verbraucher seinen Wohnsitz, ist der Anbieter, der mit einem Verbraucher einen Vertrag über Kommunikationsdienste, der zumindest einen Internetzugangsdienst umfasst, geschlossen hat, verpflichtet, die vertraglich geschuldete Leistung an dem neuen Wohnsitz des Verbrauchers ohne Änderung der vereinbarten Vertragslaufzeit und der sonstigen Vertragsinhalte zu erbringen, soweit diese dort angeboten wird. Der Anbieter kann ein angemessenes Entgelt für den durch den Umzug entstandenen Aufwand verlangen, das jedoch nicht höher sein darf als das für die Aktivierung eines Neuanschlusses vorgesehene Entgelt. Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Verbraucher zur Kündigung nach Maßgabe des Abs. 12 unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt. (TKG 2021)
FAQ Häufig gestellte Fragen
Wenn Sie eine E-Mail-Adresse nutzen, die unter einer Domain von Ihrem alten Anbieter zur Verfügung gestellt wird (z.B. „aon.at“, „a1.at“, „liwest.at“, usw.), dann verlieren Sie diese nach Kündigung beim alten Anbieter.
Der alte Anbieter ist jedoch verpflichtet, Ihnen mindestens 12 Monate nach der Kündigung, Ihre E-Mails an Ihre neue Adresse weiterzuleiten bzw. abrufbar zu erhalten (Telekommunikationsgesetz § 144 TKG 2021).
Im Falle eines Zahlungsverzuges sind wir dazu befugt, eine Dienstunterbrechung oder -abschaltung vorzunehmen, wenn Sie nach erfolgter Androhung zur Dienstunterbrechung oder -abschaltung und nach Setzung einer Nachfrist von mind. zwei Wochen erfolglos gemahnt wurden. Zusätzlich kann Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen ein angemessenes Bearbeitungsentgelt verrechnet werden. (Telekommunikationsgesetz § 143 TKG 2021)
- Verfügbarkeitsanfrage senden:
- Unter https://www.glasfaseranschluss.at finden Sie einen Link „Verfügbarkeit prüfen“
- Oder E-Mail senden an office@riepert.at
- Oder anrufen unter 050/ 590 100
Wir prüfen die Verfügbarkeit unseres Netzes an Ihrem Standort!
- Bestellung abschicken:
- Unter http://www.glasfaseranschluss.at finden Sie einen Link „Formulare & Verfügbarkeit—Bestellformular“
- Ausfüllen (SEPA-Lastschrift auf Seite 5 nicht vergessen)
- Scannen und mailen an office@riepert.at
- Oder per Post an uns senden oder persönlich vorbeibringen.
- Wir kommen! Die „Teilnehmer-Trassen-Erhebung“ TTE:
Kurz vor Baubeginn kommen wir zu Ihnen, um die Hauszuleitung zu besprechen:
- Gibt es einen Schlauch vom Haus zur Grundstücksgrenze?
Ein Mikrorohrverband mit 2 Röhrchen zu je 7mm muss von unserem Rohrabzweiger an der Grundstücksgrenze bis in Ihr Haus führen. „Zur Not“ tut es auch ein einzelnes Röhrchen. - Wie erfolgt die Leitungsführung im Haus?
- Wo wird der Faserabschluss gesetzt?
- Röhrchen-Verlegung:
Wir stellen die Röhrchen bei und Sie verlegen diese von der Grundstücksgrenze bis zu Ihrem gewünschten Faserabschluss (=Routerstandort).
Auf Wunsch sind wir da gerne behilflich (Aufpreis).
- Einblasen:
Nun blasen wir das eigentliche Glasfaserkabel von unserem Faserverzweiger ein.
Dieser Schritt wird von uns durchgeführt und erfordert keinerlei Mithilfe von Ihnen.
- Faserabschluss herstellen:
Das Ende des eingeblasenen Kabels wird nun steckbar (SC/APC) in einer Dose terminiert. Davon werden wir in weiterer Folge eine Faser für Internet und Sprachtelefonie benötigen, der Rest bleibt Reserve.
Auch das führen wir für Sie durch.
- Medienconverter/Routerinstallation:
Auf den bereits vorhandenen Faserabschluss wird nun mittels Glasfaser-Patchkabel der Medienconverter (Laser) bzw. Router angeschlossen.
Unser Techniker testet abschließend, ob die Leitungsqualität („Eingangspegel“) passt und die ob die vom Kunden bestellte
Geschwindigkeit korrekt eingestellt ist.